Dokumente und Zertifikate

Dokumente und Zertifikate Ausfuhrbegleitdokument (ABD) / Exportdokument (EX) / (EX-A) / EX.1 / EAD

Das Ausfuhrbegleitdokument hat, wie im Titel aufgezeigt, viele verschiedene Bezeichnungen. Aber ganz gleich wie es nun genannt wird, das Dokument ist notwendig, wenn Sie Waren gewerblich aus Deutschland in ein Nicht-EU-Land ausführen möchten.

Grundsätzlich kommt das zu tragen, wenn die Ware 1.000,- € oder mehr kostet oder das Gewicht 1.000 kg überschreitet. Mit anderen Worten, wenn Sie bei uns ein Fahrzeug kaufen und dieses in ein Drittland ausführen wollen, dann benötigen Sie für den Mehrwertsteuer befreiten Einkauf immer dieses Dokument.

Wir erstellen Ihnen gerne dieses Dokument, so dass Sie nur noch an der EU-Außengrenze, das Dokument vom Zoll scannen lassen müssen. Mit dem Scan wandelt sich das Dokument automatisch in in einen Ausgangsvermerkt. Der Ausgangsvermerk dient als Nachweis dafür, dass die Ware auch tatsächlich das Land verlassen hat.

Der Status eines Ausfuhrbegleitdokuments kann jederzeit hier geprüft werden: Nachverfolgung einer Ausfuhr-MRN

weiterführende Quelle: Endgültige Ausfuhr (Normalverfahren) (Zoll.de)

EUR.1 Zertifikat / EUR.1 Zertificat / Warenverkehrsbescheinigung (WVB)

Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist ein förmlicher Präferenznachweis, welcher zur Erlangung von Zollvorteilen dient. Bestimmte Waren können dadurch zollfrei oder mit ermäßigten Zollsätzen in das jeweilige Land eingeführt werden.

weiterführende Quellen:

Präferenznachweise – EUR.1 und Ursprungserklärung (IHK-Regensburg.de)

Beantragung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1

Ursprungszeugnis / Certificate of Origin (CvO)

Das Ursprungszeugnis belegt den Ursprung bzw. das Produktionsland eines Nutzfahrzeuges. Es bietet zwar keine Minderung von Einfuhrzöllen, jedoch kann es zu einer Erleichterung der Zulassung in einigen Ländern führen.

Yourtrucks GmbH

Öffnungszeiten
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Wir freuen uns, bald von Ihnen zu hören!

*Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.