Zulassung
Vollgutachten nach §21 STVZO: Dieser Paragraf regelt die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge in Deutschland. Bei importierten Fahrzeugen ist die Vollabnahme in der Regel notwendig, damit das Fahrzeug in Deutschland eine Betriebserlaubnis bekommt.
Wir haben die Möglichkeit über unsere Partner dieses Vollgutachten erstellen zu lassen, damit die Betriebserlaubnis für das gewünschte Fahrzeug erneuert wird, wenn das notwendig ist.